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Meldepflicht für Kassensysteme nach dem Kassengesetz 2020

Ab dem 01. Januar 2020 besteht die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Sie ist Teil der Kassensicherungsverordnung 2020. Wir zeigen Ihnen, was Sie jetzt schon tun können und sollten.

 

Sinn einer Meldepflicht aus Sicht der Finanzbehörden.

Motivation oder Idee hinter der Meldepflicht für Kassensysteme entstammt der Erfahrung. Finanzprüfer wollen sichergehen, dass auch nur die Kassen genutzt werden, die auch beim Finanzamt registriert sind. Bisher gab es mehrfach Fälle in denen Steuerpflichtige sogenannte Schwarzgeldkassen betrieben haben. Deren Einnahmen wurden natürlich vollständig ohne Steuerbezug „verbucht“.

Im Jahre 2020 werden Finanzamtsprüfer zunächst auf die vorhandenen Kassensysteme schauen. Dabei wird diese feststellen, ob die vorhandenen Kassensysteme mit den gemeldeten Kassen übereinstimmen. Mit Hilfe der Seriennummer der Kassensysteme lässt sich das sehr leicht überprüfen.

„KORONA Kassensysteme verfügen schon im Standard über ein Tool zum Anzeigen der Seriennummern. Diese können sogar als Aufkleber gedruckt und an den Kassen angebracht werden.“

 

Wie erfolgt die Meldung?

Noch 2019 ging man davon aus, dass eine Meldung beim Finanzamt per Fax oder Brief erfolgen soll. Bei aktuell mehr als zwei Millionen Kassensysteme im Markt, wäre die fristgerechte Meldung organisatorisch nicht zu bewältigen gewesen – für die Finanzbehörden, nicht für die Kassenanwender. Aus diesem Grund wurde die Meldepflicht bis auf weiteres ausgesetzt. Laut den Ministerien soll in der Zwischenzeit ein elektronisches Meldeverfahren etabliert werden.

Wann dieses Meldeverfahren zur Verfügung stehen wird, ist aktuell nicht absehbar.

 

Was Sie jetzt schon tun können:

Auch wenn die Meldepflicht verschoben wurde und die TSEs erst ab dem 30.09.2020 vorhanden sein müssen, kann es jederzeit zu einer Prüfung kommen. Bereiten Sie sich bestmöglich darauf vor und geben Sie dem Prüfer möglichst wenig Angriffsfläche.

Der beste Weg ist es, sich so gut es geht, auf die Meldepflicht vorzubereiten und die in der Meldung gefragten Angaben parat zu haben.

 

Die notwendigen Angaben sind:

  1. Persönliche Angaben der mitteilenden Person – vollständiger Name und Anschrift
  2. Eindeutige Identifikation mittels der Steuernummer – ab 2021 mit Wirtschaftsidentifikationsnummer
  3. Angaben zur TSE – Zertifizierungs-ID, Seriennummer und Typ der TSE
  4. Art und Typ des Kassensystems/Aufzeichnungssystems
  5. Anzahl der elektronischen Aufzeichnungssysteme – Betriebsstätte und der derzeitige Einsatzort
  6. Seriennummer des Kassensystems – Die Seriennummer der Kasse Ihres jeweiligen Kassenanbieters
  7. Datum der Anschaffung und Inbetriebnahme Ihres Kassensystems

 

 

Geheimtipp für sorglose Prüfung:

Mit KORONA Kassensystemen drucken Sie mit Hilfe einer speziellen Funktion die Seriennummer einfach aus. Wir empfehlen spezielles Papier zum Druck von Aufklebern zu nutzen. Im Anschluss kleben Sie die Seriennummer direkt auf Ihre Kasse – schön sichtbar am Gehäuse. Auf diese Weise kommen Sie den Prüfern sehr entgegen. Dieser kann sehr schnell erkennen, ob das vorhandene Kassensystem auch das dem Finanzamt gemeldete ist. Das schadet nie.

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