AGB

1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Combase AG und ihren Kunden. Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich fixiert und durch den Vorstand der Combase AG schriftlich akzeptiert werden.

2 Vertragsgegenstand

2.1. Produkte und Leistungen

(1) Gegenstand der AGBs sind alle durch die Combase AG erbrachten Dienstleistungen (Schulungen, Programmierleistungen, Cloud-Dienste, usw.) sowie zur Miete überlassene und/oder verkaufte Hard- bzw. Software.

(2) Beim Erwerb von Softwareprodukten erwirbt der Kunde eine unbefristete und unbedingte Nutzungslizenz an der erstellten Software. Die Nutzungslizenz gilt für die einmalige Installation am bearbeiteten Projekt. Die Software geht nicht in das Eigentum des Kunden über.

(3) An Programmierleistungen erwirbt der Kunde eine unbefristete und unbedingte Nutzungslizenz an der erstellten Software. Die Nutzungslizenz gilt für die einmalige Installation der Software auf einem Zielsystem.
Die Software geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Die Quellen sind alleiniges Eigentum der Combase AG. Die Combase AG kann erstellte Programm und/oder Teile für ihre Zwecken beliebig nutzen. Jede weitere Nutzung der Software durch den Kunden auf einem weiteren Zielsystem erfordert eine weitere Lizenz.

2.2. KORONA.pos Cloud

(1) Im Rahmen des Cloud Computing stellen wir dem Kunden Nutzungsrechte an KORONA.pos Cloud auf einem gemeinsam genutzten Server zur Verfügung. Die dem Kunden eingeräumten Funktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung gestellt.

(2) Wir sind verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.

(3) Über KORONA.pos Cloud ist es dem Kunden möglich, ein Kassensystem bestehend aus einem webbasierten Server und mindestens einem Kassenclient über den Webbrowser zentral zu verwalten und zu steuern.

(4) Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Zugänge zu KORONA.pos Cloud, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden.

(5) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand von KORONA.pos.

3 Leistungspflichten

(1) Wir gewährleisten eine Erreichbarkeit unserer Server von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Streik, höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. Wir können den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass KORONA.pos Cloud über dieselbe IP-Adresse oder Domain für die gesamte Vertragslaufzeit erreichbar ist. Im Falle einer Änderung werden wir den Kunden zeitnah informieren.

(3) Geraten wir mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhalten. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

4 Nutzung von KORONA.pos Cloud durch den Kunden / Sicherheitshinweise

(1) Wir übernehmen für etwaige Rechtsverstöße des Kunden keinerlei Haftung. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus seinem Fehlverhalten ergeben.

(2) Der Kunde garantiert, dass der von ihm genutzte Zugang keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen etwaigen Verlust seiner Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Als Administrator ist der Kunde insbesondere allein verantwortlich für die Sicherheit der eingebundenen Geräte vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte.

(5) Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren

(6) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von KORONA.pos Cloud personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.

5 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

(1) Serverbasierte Software

Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die festgelegte Laufzeit beschränkte Recht, auf die KORONA.pos Cloud Softwarefunktionalitäten über den zur Verfügung gestellten Zugang per Domain oder IP-Adresse Internet zuzugreifen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Er ist nicht berechtigt, seinen Zugang zu KORONA.pos Cloud zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
Der Kunde hat der Combase AG auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat auch die Kosten zu tragen, welche aus Bestellungen durch von ihm eingerichtete, mit entsprechenden Rechten ausgestattete und damit befugte Nutzer resultieren. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

(2) Kundenbasierte Software

Der Kunde und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten von uns für die festgelegte Laufzeit ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von KORONA:pos Cloud und das nicht ausschließliche, auf die festgelegte Laufzeit beschränkte Recht, den Softwareclient auf seinem Rechner, seinem Kassenterminal oder anderer geeigneter Hardware zu nutzen. Jeder Client steht dem Kunden nach Auslösung der Bestellung und Bezahlung zum Download zur Verfügung.
Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen. Der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu kopieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, KORONA.pos Cloud in anderer Weise (auch in Teilen) als hierin beschrieben zu nutzen, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.
Dokumentationen, z.B. Handbücher und Einzelanleitungen dürfen zum Zweck der Konfiguration und Wartung ausgedruckt werde. Die teilweise Vervielfältigung des schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Gegebenenfalls benötigte zusätzliche Handbücher sind über Combase zu beziehen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer von KORONA.pos Cloud diese Vereinbarungen einhält.

6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung der von der Combase AG gelieferten/bereit gestellten Produkte und Leistungen erfolgt anhand vereinbarten Zahlungsstufen. Mit dem Erreichen einer Zahlungsstufe wird dem Kunden die Rechnung auf postalischem oder elektronischem Wege zugestellt und ihm das Zahlungsziel mitgeteilt.

(2) Mit der Registrierung in KORONA.pos Cloud steht jedem Kunden die Nutzung des Accounts, damit verbunden die Nutzung der Server-Software sowie Download und Nutzung der Client-Software zu Testzwecken kostenfrei zur Verfügung.

(3) Die Aktivierung des Accounts nach Ablauf der Testphase erfolgt mit der verbindlichen Buchung der Produktkomponenten unter Angabe der erforderlichen persönlichen Daten.

(4) Die Preise ergeben sich aus der Preisliste, einsehbar im KORONA.pos Cloud Web-Server. Neben mengenmäßigen Ermäßigungen unterscheiden sich die monatlichen Kosten der buchbaren Produktkomponenten in der gewählten Laufzeitlänge. Zur Auswahl stehen Perioden von sechs (6), zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monaten.

(5) Die Buchung erfolgt im KORONA.pos Cloud Kunden-Account. Die Zahlung kann auf Rechnung oder sofort per PayPal erfolgen. Die Rechnung wird postalisch oder elektronisch versendet.

(6) Der Betrag zur Nutzung der Produktkomponenten wird mit Beginn der gebuchten Laufzeit fällig, kann aber auch im Voraus bestellt und bezahlt werden. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages werden zum vereinbarten Startzeitpunkt die betreffenden Funktionspakete aktiviert und die entsprechenden Klassenclients zum Download bereitgestellt. Wurde kein späterer Startzeitpunkt gewählt, passiert dies unverzüglich.

(7) Mit Zugang der Rechnung auf postalischem oder elektronischem Wege, wird dem Kunden das Zahlungsziel mitgeteilt. Bleibt eine Rechnung zum Zeitpunkt des Zahlungsziels und einer darüber hinaus gehenden angemessenen Frist offen, ist Combase berechtigt, den KORONA.pos Cloud Kunden-Zugang zunächst vorübergehend zu sperren. Nach Ablauf einer weiteren Frist, ist Combase berechtigt, die Zugangsberechtigung des Kunden vollständig und endgültig zu löschen.

7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den mit dem Kunden bestehenden Lieferverträgen vor.

(2) Dies gilt auch, wenn der Käufer den Liefergegenstand weiterveräußert oder be- oder verarbeitet.

(3) Ferner weisen wir darauf hin, dass mit Gefahrenübergang geeignete Versicherungen für den Liefergegenstand durch den Käufer empfehlenswert sind.

8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Combase AG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet Combase – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Combase

  • für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Combase einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetzes.

(4) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, dass die uns von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen fünfzehn (15) Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für den Namen, die postalische Anschrift und die E-Mail-Adresse des Kunden.

(2) Das angegebene E-Mail-Postfach sowie darin enthaltene sensitive Informationen, insbesondere Zugangsdaten zu KORONA.pos Cloud, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, von uns zum Zwecke des Zugangs zu unseren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter unsere Leistungen nutzen, haftet der Kunde für entstehende Kosten und Schäden.

(4) Der Kunde testet jedes Produkt gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Produkte, die er im Rahmen der Gewährleistung durch uns erhält.

10 Instandhaltung

(1) Combase leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software KORONA.pos Cloud während der vereinbarten Laufzeit sowie dafür, dass einer vertragsmäßigen Nutzung der Software keine Rechte Dritter gegenüberstehen. Auftretende Sach- und Rechtsmängel wird Combase in angemessener Zeit beseitigen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, uns Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und deren nähere Umstände.

11 Datenschutz

(1) Combase erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden und beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung unserer Leistungen erforderlich ist.

(2) Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich. Ohne die Einwilligung des Kunden wird Combase seine Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Adress- und sonstige Daten werden in einer zentralen Datei gespeichert, auf die ausschließlich berechtigte Mitarbeiter Zugriff haben. Dritten werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt.

(4) Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und in welchem Umfang Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden. Soweit der Kunde Dritte insoweit zur Nutzung von personenbezogenen Daten zulässt, wird der Kunde für eine entsprechende Organisation der Berechtigungsverwaltung, der Passwortvergabe etc. sorgen. Combase weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass Combase seine Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

12 Höhere Gewalt

(1) Für Ereignisse höherer Gewalt, die Combase die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Combase nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

(2) Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

(3) Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

(4) Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.


13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Combase und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Dresden. Die Vertragssprache ist deutsch.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.