
Mehrwertsteuersenkung im Kassensystem
So stellen Sie die neuen Steuersätze in Ihrer Kasse ein.
Ab dem 01. Juli 2020 werden die Mehrwertsteuersätze gesenkt. Was bisher mit 19% besteuert wurde, wird ab Juli mit 16% besteuert. Auch der ermäßigte Steuersatz wird auf 5% gesenkt. Diese neuen Steuersätze gelten, dann bis zum 31.12.2020.
Darum Mehrwertsteuersenkung
Im Rahmen des 130 Milliarden schweren Konjunkturpaketes sollen diese Änderungen zu einer Steigerung des Konsums führen. Die Bundesregierung will die angeschlagene Wirtschaft auf diese Weise wieder ankurbeln. In allen Segmenten des deutschen Handels wird diese Mehrwertsteuersenkung Anwendung finden. Damit sind also auch Gastronomie, Einzelhandel und Lebensmitteleinzelhandel betroffen.
Schlussendlich müssen diese Steueränderungen direkt in den Kassensystemen aller Händler vorgenommen werden. Erst dann sind die neuen Steuersätze auch auf den Kassenbons sichtbar und im Portemonnaie spürbar.
Wie stellen Sie neue Steuersätze im Kassensystem ein?
Je nach eingesetztem Kassensystem ist es entweder mit wenigen Handgriffen erledigt oder umständlich. Cloudkassensysteme sind hier klar im Vorteil. In der Regel haben Sie hier Zugriff auf ein Backoffice. Dort werden alle Einstellungen vorgenommen, die dann an den Kassen genutzt werden.
Das Kassensystem KORONA verfügt an dieser Stelle sogar über die Möglichkeit ein spezifisches Startdatum festzulegen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie hier: Steuersätze in KORONA ändern.
Mit Hilfe dieser Anleitung arbeitet Ihr Kassensysteme pünktlich zum 01.07.2020 über die neuen Mehrwertsteuersätze.
Andere Kassensysteme gehen an dieser Stelle vielleicht anders vor. Hier empfiehlt sich Handbücher zu konsultieren oder den Hersteller direkt zu kontaktieren.
In jedem Fall sollten Sie daran denken Ihren eigenen kleinen Testkauf zu machen. So stellen Sie zu einhundert Prozent sicher, dass Ihre Steuer auch korrekt berechnet und ausgewiesen wird. In Zeiten der Belegausgabepflicht wäre dieser Fehler auch sofort auf jedem Beleg erkennbar.
Wichtige Fragen bleiben offen!
In der Gastronomie gelten seit jeher unterschiedliche Steuersätze für den Verzehr von Speisen innerhaus und außerhaus. Der Steuersatz von 7% betraf alle Speisen die mitgenommen und außerhaus verzehrt werden. Ab dem 01.07.2020 wird der verminderte Steuersatz von 7 auf 5% reduziert. An dieser Stelle bleibt die Frage offen, ob sich damit der verminderte Steuersatz in der Gastronomie auch auf 5% gesenkt hat. Es empfiehlt sich hier den Steuerberater Ihres Vertrauens zu konsultieren.