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Immer mehr Bundesländer verlegen den TSE Stichtag auf den 31.03.2021.

 

In Bayern, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen geht man jetzt ganz eigene Wege. Eigentlich stand der 30.09.2020 als Stichtag fest. Ab diesem Tag sollte jedes einzelne elektronische Kassensystem über eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Zusammen mit den übrigen Regelungen aus der Kassensicherungsverordnung sollte die Manipulation in Kassensystemen beendet werden.

 

 

Update!
Bundesfinanzministerium äußert sich zum Alleingang der Länder:

In folgender kürzlich veröffentlichter Stellungnahme macht das Bundesfinanzministerium deutlich was es vom Alleingang der Länder hält. Die Kernbotschaft: Fristverlängerungen werden nicht akzeptiert. Man beharrt auf dem Stichtag 30.09.2020. Nachzulesen in folgendem Schreiben https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben. 
Welche Auswirkungen diese Diskrepanz zwischen Bund und Ländern hat bleibt unklar.

 

Bundesländer und Stichtage (aktualisiert: 16.09.2020)

Baden-Württemberg – 31.3.2021
Nordrhein-Westfalen – 31.3.2021
Hessen – 31.3.2021
Hamburg – 31.3.2021
Bayern – 31.3.2021
Niedersachsen – 31.3.2021
Schleswig-Holstein – 31.3.2021
Sachsen – 31.3.2021
Saarland – 31.3.2021
Mecklenburg-Vorpommern – 31.3.2021
Sachsen-Anhalt – 31.3.2021
Brandenburg – 31.3.2021
Berlin – 31.03.2021
Thüringen – 31.03.2021
Rheinland-Pfalz – 31.03.2021

 

Ausnahme!
Bremen – 30.09.2020

 

 

Auf Bundesebene neuer Stichtag

Jetzt schaffen diese Länder eigene Regelungen und verschieben den Stichtag auf den 31.03.2021. Damit wird das Bundesfinanzministerium (BMF) durch die jeweiligen Länder überstimmt. Einhergeht damit eine Nichtbeanstandungsfrist für Kassensystem ohne TSE. Für die Nichtbeanstandung gelten konkrete Vorgaben. So muss der Steuerpflichtige ohne TSE eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen.

  1. So muss er belegen, dass er bis spätesten zum 30.09.2020 eine zertifizierte TSE bestellt hat. In einigen Ländern soll sogar nachgewiesen werden, dass der Einbau verbindlich in Auftrag gegeben wurde. In diesem speziellen Fall ist natürlich fraglich, wie der Kassennutzer vorgeht, wenn er die TSE selbst installiert. Zum Beispiel so: KORONA mit TSE verbinden. 😊

 

  1. Ebenfalls bis zum 31.03.2020 hat man Zeit, wenn man die Nutzung einer cloud-basierten TSE plant, diese aber nachweislich noch nicht verfügbar ist. Im Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, klingt diese Begründung nach der einfachsten und schnellsten Variante um an einen Aufschub zu kommen.

 

Die Folgen des Beschlusses

Dieser Beschluss hat Signalwirkung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden weitere Länder diesem Vorbild folgen. Baden-Württemberg hat sich bereits am 13.07. angeschlossen und ähnliche Regelungen festgezurrt. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist in BaWü ebenfalls nicht notwendig. Zumindest unbürokratisch scheint man hier vorzugehen. Begründet wird dieses Vorgehen mit einer geplanten Entlastung der durch COVID19 und Lockdown hart getroffenen Betriebe. Das freut betroffene Händler, Gastronomen und Dienstleister sicherlich.

 

Der Schaden in einigen Branchen

Entlastet wird hier aber nicht jedes Unternehmen. Denn so unliebsam und ungewollt die TSE-Thematik auch ist, Kassenhersteller, Softwarehäuser, Dienstleister und TSE-Händler haben sich darauf verlassen müssen. Teils immense Vorschüsse und Investitionen mussten geleistet werden, um zum Stichtag die gesetzlichen Vorgaben überhaupt erfüllbar zu machen.

Viele Stunden Arbeit wurden von Softwareentwicklern deutschlandweit investiert, damit die Kassensoftware überhaupt mit einer TSE zusammenarbeiten kann. Unzählige Hardwarelieferanten haben die Lagerräume voller TSEs mit langsam ablaufenden Zertifizierungen. Schließlich musste man Lieferfähigkeit herstellen, um den erwarteten Ansturm gesetzestreuer Kassennutzer bewältigen zu können. Viele Dienstleister haben sich vorsorglich Termine freigehalten und erleiden jetzt Umsatzeinbußen. Die Spätfolgen für einige Kollegen in und im Umfeld der Kassenbranche sind schlichtweg nicht absehbar. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Mehrkosten nicht auf die Kassenanwender umgelegt werden.

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