
Einen Foodtruck gründen?
Mit dem eigenen Foodtruck in die Selbstständigkeit zu wechseln, ist für viele eine attraktive Geschäftsidee. Trotz der relativ hohen Investitionskosten zu Beginn, übt die Freiheit und Ungebundenheit eines Foodtrucks eine hohe Anziehungskraft aus. Ob dieses Business das Richtige für Sie ist und welche Voraussetzungen nötig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Dazu zäumen wir das Pferd von hinten auf. Wir beginnen mit den Gründen, die gegen eine Selbstständig in und um den Foodtruck sprechen.
- Sie scheuen hohe Startinvestitionen
- Sie wissen noch nicht welche Speisen Sie anbieten werden
- Sie bestehen auf eine 40 Stunden Woche
- Sie haben keinerlei Marketingaffinität
#1 Angst vor den hohen Anfangskosten
Das Thema Foodtruck kommt mit vergleichsweise hohen Anfangskosten daher. Logisch, ein Foodtruck ist in erster Linie ein Fahrzeug, das zwischen 10000 und 120 000 Euro kosten kann. Selbst am unteren Ende des Kostenspektrums fallen trotzdem hohe Umbaukosten an. Je nach dem welches kulinarische Konzept Sie verfolgen, müssen bestimmte Veränderungen am Foodtruck vorgenommen werden. Hinzu kommen die übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit einer gastronomischen Selbstständigkeit ohnehin anfallen.
#2 Noch keine Rezeptideen parat
Man könnte jetzt argumentieren, dass alles seine Zeit hat. Dass man auch später noch überlegen kann, was man überhaupt anbieten will. Daran ist grundlegend nichts falsch. Allerdings spricht dann einiges dafür, dass Sie nicht wirklich für das Kernthema – Genuss – brennen. Glücklicherweise sind die meisten Foodtrucker auch Foodlover und gehen diesen Karriereschritt aus Leidenschaft für gutes Essen. Entsprechend sind perfekte Gerichte und bahnbrechende Rezepte meist das Erste, das feststeht. Natürlich merken die Gäste das sofort und sichern damit auch den langfristigen Erfolg.
#3 Bloß keine Überstunden!
Let´s face it: gerade der Beginn einer jeden Selbstständig besteht aus sehr viel Arbeit. Pünktlich nach acht Stunden in den verdienten Feierabend zu gehen ist einfach unrealistisch. Auf das Foodtruckbusiness trifft das ganz besonders zu. Denn hier kommen zu Vorbereitungszeit, Öffnungszeiten, Nachbereitungszeiten, Buchhaltung auch noch die Fahrtzeiten zum Standort dazu. In Sachen Arbeitszeit müssen Foodtrucker besondere Investitionsbereitschaft aufbringen.
#4 Kein Bock auf Marketing?
Sobald Sie alle Vorbereitungen getroffen haben und voller Tatendrang im Pilotensessel Ihres Foodtrucks sitzen, müssen Sie realisieren, dass Sie vermutlich weniger bekannt sind als Sie es gerne hätten. Da der Standort logischerweise variiert, können Sie sich auf Laufkundschaft nicht verlassen. Daher brauchen Foodtrucker auf jeden Fall eine ordentliche Portion Marketingaffinität. Kanäle wie Onlinemarketing, Webseite, Networking und Socialmedia müssen erfolgreich und regelmäßig genutzt werden. Das Ziel ist es schließlich in einer sehr kurzen Zeitspanne möglichst viele zahlende Gäste zu bewirten. Daher müssen lukrative und gutbesuchte Standorte eingeplant und zielgenau angesteuert werden. Marketing ist hier der Schlüssel.
Fazit zu den Qualitäten eines Foodtrucker:
Für den Beginn im Foodtruckbusiness muss man im Prinzip Angstfrei sein. Man sollte weder vor Investitionen noch vor Arbeitslast oder dem eventuell neuen Thema Marketing zurückschrecken. Die zweite wichtige Qualität ist Herzblut für das Kochen und die Gastronomie. Ganz sicher bringen Sie alle diese Qualitäten mit. Bevor Sie loslegen haben wir noch ein paar kleine Hinweise, die Sie gerne beachten dürfen. So sparen Sie sich eventuell einigen Frust.
Rechtliches und Vorschriften
Ganz ehrlich, es sind wirklich immens viele Vorschriften zu beachten im Foodtruckbereich. Darüber hinaus gibt fast noch mehr Genehmigungen und Nachweise, die Sie einholen müssen.
- Gewerbeschein
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gaststättenunterrichtungsnachweis
- Antrag auf Bewirtung im Freien
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes
- Gesundheitspass
- Hygienebelehrung
- Lebensmittelhygieneschulung & Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG)
- Gaststättenkonzession (bei Ausschank alkoholischer Getränke)
- Gewerbeversicherung
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Notwendige Gewerbeversicherungen
Kassenpflicht ab 2020?
Gegenwärtig kann man noch nicht von einer Kassenpflicht sprechen. Der Gesetzgeber zwingt auch Foodtrucker nicht dazu eine bestimmte Kassenform zu benutzen. Durch eine Vielzahl Vorschriften um den Kassierablauf herum wird indirekter Druck ausgeübt eine elektronische Kasse zu nutzen. Für genau diese Kassensysteme gelten ab 2020 neue und verschärfte Vorschriften. So sind Sie bspw. verpflichtet jede Transaktion einzeln und artikelgenau zu erfassen. Eine spezielle Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Schutz vor Manipulation muss mit der Kasse verbunden sein. Außerdem muss die Kasse spezielle Exportformate unterstützen, damit Prüfer einheitlich und schnell prüfen können. Es ist daher Ratsam ein modernes und zukunftssicheres Kassensystem wie KORONA.pos zu nutzen.
Nähere Infos zum Kassengesetz finden Sie HIER.