FAQ – Fiskalisierung Deutschland 2020

Kassengesetz 2020

Wir werden immer wieder gefragt welche Auswirkungen die kommende Fiskalisierung auf Kassenanwender hat. Diese FAQs haben wir hier zusammengetragen. Nach bestem Wissen und Gewissen geben wir die entsprechenden Antworten auf die wichtigsten Themen. Wenn Sie sich also zu den Themen technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), Fiskalisierung, Registrierkassenpflicht, Bonausgabepflicht etc. informieren wollen sind Sie hier richtig. Falls Sie Fragen haben die hier noch nicht beantwortet wurden, dann senden Sie uns Ihre Fragen gerne zu. Aus rechtlichen Gründen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der hier enthaltenen Informationen. Wir sind hochgradig bemüht diesen Beitrag stets aktuell und informativ zu halten.

Unser Kassensystem KORONA wird rechtzeitig über eine zertifizierte TSE verfügen. Nähere Informationen finden Sie unter: Kassensystem mit TSE.

Was ist eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung)?

Das TSE besteht aus drei Teilen. Es handelt sich um eine einheitliche Schnittstelle, ein Speichermodul und ein Sicherheitsmodul. Wie der Name schon sagt, übernimmt die TSE in direkter Kommunikation mit der Kasse die Absicherung der Daten. Der Schutz vor nachträglicher Manipulation und Löschung sind die Kernaufgabe der TSE.

 

Was genau wird ab 01.01.2020 verlangt?

Kassensysteme die ab dem 01.01.2020 angeschafft werden müssen über diese zertifizierte TSE verfügen. Zusätzlich müssen alle im Betrieb befindlichen Kassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Eine entsprechende Meldepflicht ist Teil des Gesetzes. Entsprechende Formulare erhalten Sie von Ihrem Steuerbüro.

 

Wie hat die Meldung der Aufzeichnungssysteme zu erfolgen?

Die Meldung des Kassensystems soll nicht mehr via Fax oder Brief erfolgen. Seit dem Schreiben des BMF vom 06.11.2019 ist eine elektronische Übermittlung der Meldung angedacht. Bis zur Bereitstellung eines elektronisches Meldeweges ist die Verpflichtung zur Meldung ausgesetzt.

 

Welche Informationen beinhaltet die Meldung beim Finanzamt?

  1. Name des Steuerpflichtigen,
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  8. Datum der Inbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

 

Was muss zertifiziert werden?

Zertifiziert wird die TSE. Das Kassensystem muss nicht zertifiziert werden.

 

Wer ist für die Zertifizierung zuständig?

Zuständig für die Zertifizierung sind die Hersteller der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Kassennutzer müssen sich nicht um die Zertifizierung selbst kümmern.

 

Ist für jede Kasse eine einzelne TSE notwendig?

Nach aktuellem Informationsstand ist es möglich mehrere Kassensysteme eines Unternehmens an eine zertifizierte TSE anzubinden.

 

Wie lange ist die Zertifizierung gültig?

Das TSE-Zertifikat ist fünf Jahre gültig. Danach dürfen die jeweiligen Zertifikate verlängert werden.

 

Wann muss ein TSE ausgetauscht werden?

Dafür kann es mehrere Gründe geben. Die TSE kann man mit der maximalen Anzahl von Signaturen belegt sein. Je nach Speicherkapazität passen unterschiedlich viele Daten auf das Medium. Allerdings ist die Datenmenge je Signatur sehr gering. Ein TSE mit bspw. 8GB Speicher, das eine einzelne Kasse angeschlossen ist hat genug Kapazität für mehrere Jahre der Nutzung. Neben dem Defekt des Gerätes, kann auch der Ablauf des Zertifikates (je TSE) ein Grund für einen notwendigen Austausch sein.

 

Dürfen Kassendaten außerhalb der TSE gespeichert werden?

Kassendaten dürfen exportiert und außerhalb der technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert werden. Unabhängig vom Speicherort ist auf eine vorschriftsmäßige Datensicherung gemäß GoBD zu achten.

 

Was ist DSFinV-K 2.0?

Die DSFinV-K gibt vor wie der Export der Kassendaten auszusehen hat. In der Folge ist die Prüfung der Transaktionsdaten für den Finanzamtprüfer einfacher und strukturierter möglich. Es handelt sich um vorgegebene Felder die in einer .csv-Datei mit den entsprechenden Inhalten befüllt und exportiert werden. Lesen Sie hierzu unseren Folgebeitrag: DSFinV-K 2.0 – Das neue Exportformat nach dem Kassengesetz

 

Was bedeutet Belegausgabepflicht?

Ab dem 1. Januar 2020 ist die verpflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssysteme vorgesehen. Danach muss für den, an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten, ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Nähere Infos zum Digitalen Kassenbeleg HIER.

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