
DSFinV-K 2.0 – Das müssen Sie wissen
Was die DSFinV-K für Sie und Ihre Kasse bedeutet:
Die DSFinV-K ist eine Beschreibung oder besser Empfehlung für den Export der TSE-Daten. Zum 01.01.2020 tritt das neue Kassengesetz, besser bekannt als Kassensicherungsverordnung, in Kraft. Neben der manipulationssicheren Aufzeichnung und Speicherung der Kassendaten ist die Prüfbarkeit ein weiteres sensibles Teilgebiet der Fiskalisierung. Genau hier setzt die DSFinV-K an. Im Endeffekt handelt es sich um eine einfache .csv-Datei. Nur wurde genau festgelegt, welche Felder mit welchen Kassendaten gefüllt werden müssen. Diese Vorgabe klärt bisherige Ungereimtheiten und erleichtert das gesamte Handling der Prüfung.
Die DSFinV-K ermöglicht:
- Die erfassten Daten können unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften an ein Archivsystem ausgelagert werden.
- Die standardisierte Datenstruktur vereinfacht die Überprüfung der in die Finanzbuchhaltung übertragenen Daten.
- Eine einheitliche Datenbereitstellung vereinfacht die Überprüfung der Grundaufzeichnungen.
Welche Geschäftsvorfälle gehören in die DSFinV-K hinein?
Das Bundesministerium für Finanzen hat die relevanten Geschäftsvorfälle definiert. Hier sind einige Beispiele für fiskalrelevante Geschäftsvorfälle und wie Sie in der Exportdatei nach DSFinV-K abgebildet werden müssen.
- Eingangs-/Ausgangs-Umsatz
- nachträgliche Stornierung eines Umsatzes
- Trinkgeld
- Gutscheine (Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen)
- Privatentnahmen und Privateinlagen
- Wechselgeld-Einlage
- Lohnzahlung aus der Kasse sowie
- Geldtransit
Die vom BMF veröffentliche Definition lautet: „Geschäftsvorfälle sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögens-zusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern (z.B. zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals führen; vgl. auch Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 14.11.2014, BStBl I S. 1450).“
Wer ist für die Einhaltung der DSFinV-K verantwortlich?
Hier ist die Verantwortlichkeit zwischen Kassenhersteller und Anwender aufgeteilt. Es beginnt aber mit dem Hersteller. Dieser muss sicherstellen, dass die Registrierkasse selbst in der Lage ist, gemäß DSFinV-K Transaktionsdaten zu sichern. Dabei sind eine ganze Menge Details und Spezialfälle zu beachten. An dieser Stelle sollten Sie bei Ihrem Kassensystemhersteller nachfragen und sich nach Möglichkeit eine unterschriebene Erklärung zur DSFinV-K Konformität abholen. Überprüfen können Sie den Export als Laie nur sehr schwer. Worauf man achten sollte ist, dass der Export im .csv-Format erstellt wird.
Verlangt ein Prüfer die Überlassung der Transaktionsdaten gemäß der Kassensicherungsverordnung, ist der Steuerpflichtige (also der Kassennutzer) verpflichtet die Daten herauszugeben. Aus diesem Grund sollten Sie in der Lage sein, den entsprechenden Export zu realisieren. Das kann Ihnen der Hersteller Ihrer Kasse nur erklären, aber nicht abnehmen.
2020 – Wozu sind Kassenanwender verpflichtet?
Ab 2020 gibt es eine ganze Reihe Neuigkeiten, die es vorzubereiten und zu beachten gilt. Glücklicherweise werden die absolute Mehrheit dieser Themen durch Aufwände Ihres Kassenehrstellers abgedeckt. Für Sie bleiben einige Dinge, die sich gut vorbreiten lassen und im laufenden Betrieb wenig bis gar keine Arbeit machen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung dieser Themen.
- Ein zertifiziertes TSE oder einen TSE-Service beschaffen
- Jede Kasse inkl. TSE, Seriennummer und Steuernummer dem Finanzamt melden
- Belegausgabepflicht einhalten und IMMER Belege ausgeben (auch digital möglich!)
- Speicherung der Kassendaten für mindestens 10 Jahre
- Sicherstellen, dass die TSE während der Kassiervorgänge fehlerfrei arbeitet (gute Kassensoftware benachrichtigt den Nutzer bei Ausfall der TSE!)
Falls Ihre aktuelle Kasse nicht aufrüstbar ist und Sie eine neue Registrierkasse anschaffen müssen, dann klären Sie diese Themen unbedingt vor dem Kauf ab!