Digitale Kassenbeleg – Ausweg aus der Bonpflicht.
Zum Kassengesetz 2020 gehört auch die Belegausgabepflicht. Diese Bonpflicht betrifft alle Anwender einer elektronischen Registrierkasse. Demnach sind Sie verpflichtet nach jedem Verkaufsprozess einen Beleg/Bon auszugeben. Um es hier gleich vorweg zu nehmen: es besteht keine Verpflichtung diesen Beleg in gedruckter Form bereitzustellen. Aus diesem Grund ist der digitale Kassenbeleg die ideale Alternative. Doch dazu später mehr in diesem Artikel.
Checken Sie Ihre Belege!
Für gedruckte und digitale Kassenbelege gelten weiterhin folgende Anforderungen an den Inhalt.
- Uhrzeit und Datum der Erstellung
- Vollständige Anschrift Ihres Unternehmens
- Menge und Einzelpreise + Artikelbezeichnung
- Gesamtbetrag (Brutto, Netto und Mehrwertsteuer)
Eine kurze Überprüfung Ihrer aktuellen Belege lohnt sich in jedem Fall. Ab 2020 muss zusätzlich die Seriennummer der technischen Sicherheitseinrichtung vermerkt sein.
Das Problem mit der Belegausgabeplicht.
Als Betroffener wissen Sie es sicher selbst am besten. Belegausgabepflicht, Bonpflicht oder Bonzwang können richtig nerven. Solange es nur Sie als Unternehmer betrifft wäre es auszuhalten. Aber besonders Bäckereibetriebe berichten von genervten Kunden. Für die Umwelt ist es in jedem Fall schädlich. Dabei sind sowohl der Druck der Belege und die Belege selbst umweltschädigend. Je nachdem in Welcher Branche man arbeitet werden diese Probleme mehr oder weniger spürbar.
Allein die Zeit für den Belegdruck und das Nachfragen beim Kunden kann an anderer Stelle fehlen. Ebenfalls störend fallen die vielen gedruckten und nicht mitgenommenen Bons im Verkaufsraum auf. Hierfür gibt es aber Alternativen.
Diesen Code scannen Ihre Kunden.

Der digitale Kassenbeleg
Es besteht die Möglichkeit die Belegausgabepflicht zu erfüllen, ohne einen Bondrucker zu benutzen. Dabei wird ein digitaler Kassenbeleg direkt im Kassensystem erzeugt und an den Kunden versendet. Was man dafür braucht ist ein entsprechendes Kassensystem, wie KORONA und ein grafisches Kundendisplay. Dann können Sie den digitalen Kassenbon nutzen. In diesem Fall zeigt, dass Kundendisplay einen QR-Code. Dieser kann mit jedem Smartphone gescannt werden. Daraufhin öffnet sich eine ganz einfach kleine Webseite. Dort trägt der Kunde seine E-Mailadresse ein und bekommt den Beleg im Anschluss zugesandt. KORONA Kassensysteme berücksichtigen die DSGVO (Datenschutzbestimmungen) in vollem Umfang. Darauf ist unbedingt zu achten.
Positiver Nebeneffekt: Mit einem solchen Kundendisplay können auch sehr gut Marketingbotschaften geteilt werden.
Vorteile:
Keine Papierverschwendung
Gesetzeskonform
Zeitgewinn
Innovativ
Nachteile:
Kunden müssen das Smartphone nutzen
§ Befreiung von Belegausgabepflicht ist möglich.
Grundlegend ist es möglich sich von der Belegausgabepflicht befreien zu lassen. Dazu muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden, dass Sie eine Vielzahl der Belege an unbekannte Kunden ausgeben. Das an sich wäre noch realisierbar. Allerdings hat die Sache folgenden Haken. Ein extrem geringer durchschnittlicher Bonwert ist die Voraussetzung für diesen Antrag. Im Kern geht es darum die Unzumutbarkeit der Belegausgabepflicht für Ihr Unternehmen nachzuweisen. Man denkt in diesem Zusammenhang natürlich sofort an Bäckereien. Denn auf nahezu jede Bäckerei treffen diese Parameter zu: unbekannte Kunden, viele Kunden, geringere Beträge je Kunde. Allerdings wurde aktuell noch keiner einzigen Bäckerei die Befreiung von Belegausgabepflicht genehmigt.